Fahrgastrechte im Überblick –
das sollten Sie wissen
Entschädigungsansprüche geltend machen.
So machen Sie es richtig.
Ihr Antrag beim
Servicecenter Fahrgastrechte
Seit dem 7. Juni 2023 gilt die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen und gelten für alle Züge, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.
Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Für Verspätungen, die bei der Benutzung von U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder von Taxiunternehmen entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Hierfür wenden Sie sich bitte an das entsprechende Beförderungsunternehmen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlussverbindungen oder ausgefallenen Zügen zusteht und wo und wie Sie sie geltend machen können.
Bitte beachten Sie: Bei dieser Service-Website handelt es sich nicht um das Servicecenter Fahrgastrechte, noch fungiert sie als Auskunftsstelle für Anfragen zu Fahrgastrechten, noch können über diese Website Anträge oder laufende Verfahren baerbeitet oder beantwortet werden.
Zur Geltendmachung von Ansprüchen wenden Sie sich bitte nur an die Eisenbahnunternehmen, gegen die Sie Ansprüche geltend machen wollen. Für die Ermittlung des zutreffenden Beförderungsunternehmens nutzen Sie bitte im Zweifelsfall unser Informationsangebot unter www.diebefoerderer.de
Eine Reihe von Eisenbahnunternehmen in Deutschland haben für eine vereinfachte Geltendmachung von Ansprüchen in einem „Gemeinsamen Entschädigungsverfahren“ das Servicecenter Fahrgastrechte mit der Bearbeitung der Entschädigungsanträge beauftragt. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Auf einer noch so gut geplanten Reise mit der Bahn können unter Umständen Probleme oder Gründe für eine Beschwerde auftauchen. In diesem Fall stehen dem Fahrgast unterschiedliche Rechte zu. Lesen Sie hier welche.
Sie können das barrierefreie PDF-Formular zunächst ausfüllen und anschließend auf Ihrem Rechner speichern.
Bitte ergänzen Sie die Pflichtangaben im Formular gemäß den Erläuterungen und drucken Sie danach das Formular aus.
Zur Bearbeitung benötigen wir Ihre Adresse und, sofern Sie eine Überweisung wünschen, zusätzlich Ihre Bankverbindung.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Abwicklungs- und Kontrollzwecken sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben und verarbeitet.
Unterschreiben Sie bitte das ausgefüllte Formular und fügen danach bitte alle erforderlichen Belege bei:
Legen Sie dem Fahrgastrechte-Formular unbedingt das Original oder, wenn Sie das Original anderweitig benötigen, eine Kopie Ihrer Fahrkarte, bzw. die Kopie Ihrer Zeitkarte oder BahnCard 100, bei.
Falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie bitte zusätzlich einen Kostennachweis bei (Ausnahme BahnCard 100).
Bitte beachten Sie, dass wir keine Originalunterlagen zurücksenden können.
Einzureichende Unterlagen:
Weitere Original-Belege zur Erstattung erforderlicher Kosten gemäß Beförderungsbedingungen:
Ist alles komplett? Dann können Sie die erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag in einem DB Reisezentrum abgeben oder ausreichend frankiert an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main senden.
Ihr Anliegen wird innerhalb eines Monats bearbeitet.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teilnehmenden Eisenbahnunternehmen, die sich auf die Durchführung eines gemeinsamen Beschwerdeverfahrens verständigt haben.