Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte bei Zugverspätungen, Zugausfällen oder beim Versäumnis von Anschlusszügen.

Fahrgastrechte im Überblick –
das sollten Sie wissen

Ausfüllen, abgeben oder abschicken.
Fahrgastrechte-Formular –
eines für alles

Entschädigungsansprüche geltend machen.

So machen Sie es richtig.

Ihr Antrag beim 
Servicecenter Fahrgastrechte

Herzlich willkommen auf unserer Service-Website für Fragen rund um das Thema Fahrgastrechte

Seit dem 7. Juni 2023 gilt die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen und gelten für alle Züge, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Für Verspätungen, die bei der Benutzung von U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder von Taxiunternehmen entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Hierfür wenden Sie sich bitte an das entsprechende Beförderungsunternehmen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlussverbindungen oder ausgefallenen Zügen zusteht und wo und wie Sie sie geltend machen können.

Bitte beachten Sie: Bei dieser Service-Website handelt es sich nicht um das Servicecenter Fahrgastrechte, noch fungiert sie als Auskunftsstelle für Anfragen zu Fahrgastrechten, noch können über diese Website Anträge oder laufende Verfahren baerbeitet oder beantwortet werden.
Zur Geltendmachung von Ansprüchen wenden Sie sich bitte nur an die Eisenbahnunternehmen, gegen die Sie Ansprüche geltend machen wollen. Für die Ermittlung des zutreffenden Beförderungsunternehmens nutzen Sie bitte im Zweifelsfall unser Informationsangebot unter www.diebefoerderer.de

Eine Reihe von Eisenbahnunternehmen in Deutschland haben für eine vereinfachte Geltendmachung von Ansprüchen in einem „Gemeinsamen Entschädigungsverfahren“ das Servicecenter Fahrgastrechte mit der Bearbeitung der Entschädigungsanträge beauftragt. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Was sind eigentlich Fahrgastrechte?

Auf einer noch so gut geplanten Reise mit der Bahn können unter Umständen Probleme oder Gründe für eine Beschwerde auftauchen. In diesem Fall stehen dem Fahrgast unterschiedliche Rechte zu. Lesen Sie hier welche.

IHRE RECHTE IM DETAIL

So kommen Sie zu Ihrer Entschädigung

1. Formular ausfüllen

Sie können das barrierefreie PDF-Formular zunächst ausfüllen und anschließend auf Ihrem Rechner speichern.

Bitte ergänzen Sie die Pflichtangaben im Formular gemäß den Erläuterungen und drucken Sie danach das Formular aus.

  • Wochen-/ Monatskarten: Reichen Sie bitte Ihre Formulare direkt nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte gesammelt ein.
  • Jahreskarte: Reichen Sie bitte Ihre Formulare gesammelt ein, sobald mindestens zwei (1. Klasse) bzw. drei (2. Klasse) Verspätungsereignisse vorliegen.
  • Füllen Sie pro Verspätungsfall ein Formular aus.
  • Legen Sie einem der Formulare eine Kopie Ihrer Zeitfahrkarte bei.
  • Tragen Sie die Nummer des Formulars mit der Zeitfahrkartenkopie (Die Nummer hat folgendes Format: 1435 12345678 9 – Sie finden Sie auf dem Ausdruck des Formulars im Adressfeld.
  • Verpacken Sie alle Formulare in einem Umschlag und reichen sie zur Entschädigung ein.

Zur Bearbeitung benötigen wir Ihre Adresse und, sofern Sie eine Überweisung wünschen, zusätzlich Ihre Bankverbindung.

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Abwicklungs- und Kontrollzwecken sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben und verarbeitet.

2. Belege beifügen

Unterschreiben Sie bitte das ausgefüllte Formular und fügen danach bitte alle erforderlichen Belege bei:

  • für Entschädigungen die Originalfahrkarte oder eine Kopie Ihrer Fahrkarte-/Zeitkarte
  • für Erstattungen (z.B. bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise, bei Reservierungen und Fahrradkarten, die aufgrund von Verspätung nicht genutzt werden konnten oder bei erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges, eines anderen Verkehrsmittels oder Übernachtungen) die Originalbelege.

Legen Sie dem Fahrgastrechte-Formular unbedingt das Original oder, wenn Sie das Original anderweitig benötigen, eine Kopie Ihrer Fahrkarte, bzw. die Kopie Ihrer Zeitkarte oder BahnCard 100, bei.

Falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie bitte zusätzlich einen Kostennachweis bei (Ausnahme BahnCard 100).

Bitte beachten Sie, dass wir keine Originalunterlagen zurücksenden können.

Einzureichende Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Fahrgastrechte-Formular
  • Original-Fahrkarte oder Fahrkarten-/Zeitkartenkopie
  • Kostennachweis, falls die Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat (Ausnahme BahnCard 100)

Weitere Original-Belege zur Erstattung erforderlicher Kosten gemäß Beförderungsbedingungen:

  • Fahrkarte des alternativen Verkehrsmittels/Taxiquittung im Original
  • ICE/IC/EC-Übergang bzw. Fahrkarte für die Benutzung eines Alternativzuges mit einer Nahverkehrsfahrkarte bei Verspätungen/Ausfall
  • Hotelrechnung bei erforderlicher Übernachtung

3. Abschicken oder abgeben

Ist alles komplett? Dann können Sie die erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag in einem DB Reisezentrum abgeben oder ausreichend frankiert an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main senden.

Ihr Anliegen wird innerhalb eines Monats bearbeitet.

Teilnehmende Eisenbahnunternehmen

Hier erhalten Sie eine Übersicht der am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teilnehmenden Eisenbahnunternehmen, die sich auf die Durchführung eines gemeinsamen Beschwerdeverfahrens verständigt haben.

TEILNEHMENDE EISENBAHNUNTERNEHMEN